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Die Pferdehaftpflicht
Pferde können leicht eine Körperverletzung, z.B.
durch einen Tritt verursachen. Allein die Haltung dieser Tiere stellt eine
potentielle Gefahr dar.
Hier können Sie Ihren persönlichen
Pferdehaftpflicht Vergleich durchführen.
Bei uns natürlich anonym und kostenlos.
Zum Vergleich der Pferdehaftpflicht
Deshalb ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden trifft. Lediglich
eigenes Verschulden oder Mitverschulden des Verletzten oder Geschädigten können
die Schadenersatzansprüche einschränken oder ausschließen.
Werden durch ein Pferd Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so
können die Betroffenen, gem. § 823 BGB, Schadenersatz verlangen. Tierhaften mit
ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen.
Bei Sachschäden hat der Tierhalter für die Reparatur oder den Ersatz aller
betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die
finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größer: Arzt-, Krankenhaus- und
Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten
für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über das Pferd hat, muss
für den angerichteten Schaden aufkommen.
Reduzieren Sie in Ihrem eigenen Sinne Risiken durch Abschluss einer
Pferdehaftpflichtversicherung.
Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Wir
bieten nicht nur stark rabattierte Tarife der Versicherer, sondern auch
spezielle Deckungskonzepte mit umfassenden Versicherungsschutz.
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